Foto: Krankenhausflur, über dts Nachrichtenagentur
Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Kliniken sollen trotz der anhaltenden Coronakrise zu einer Regelversorgung zurückkehren und zugleich bis Mitte kommenden Jahres Kapazitäten für die Versorgung von Covid-19-Patienten vorhalten. Dies geht aus einem Zehn-Punkte-Plan der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) hervor, über den die „Rheinische Post“ berichtet. Das Engagement der Kliniken bei der Versorgung von Covid-19-Patienten sei „beispiellos“, sagte DKG-Präsident Gerald Gaß der Zeitung.
Nun sei aber der „Wiedereinstieg in die Regelversorgung dringend erforderlich“. Dabei müsse man eine gesunde Balance mit der Covid-19-Versorgung finden. Das DKG-Konzept baue darauf auf, dass die Kliniken hierzulande „bis weit in das Jahr 2021“ hinein Covid-19 Erkrankte versorgen müssten. Für alle Krankenhäuser, die über entsprechende Behandlungsmöglichkeiten verfügten, gelte „die Vorgabe 20 Prozent ihrer Intensivbehandlungsbetten mit Beatmungsmöglichkeit freizuhalten“, heißt es in dem Papier. Darüber hinaus sollten die Kliniken weiterhin in der Lage sein, binnen „72 Stunden weitere Behandlungskapazitäten für Covid-19-Patienten zu organisieren, wenn es der Anstieg der Reproduktionsrate bei den Infektionen erfordert“. Dabei gehe es um weitere 20 Prozent der Kapazitäten. Reha-Kliniken hingegen sollten nicht mehr flächendeckend freigehalten werden und könnten ihren Regelbetrieb wieder aufnehmen. Mit der Rückkehr zur Regelversorgung sollten dem Zehn-Punkte-Plan zufolge drei Gruppen von Patienten bevorzugt wieder behandelt werden: Jene, bei denen eine Verschiebung der Behandlung die Lebenserwartung verkürze, sowie jene, bei denen eine zeitliche Verzögerung der Behandlung zu „unverhältnismäßigen Funktionseinschränkungen“ führen würde. Schließlich sollten auch Patienten angenommen werden, die unter „lebensqualitätseinschränkenden Symptomen“ leiden. Auch auf die Gefahr von Infektionen und der Verbreitung des Coronavirus in den Kliniken geht der Zehn-Punkte-Plan ein. „In allen Fällen der Wiederaufnahme der Regelversorgung muss hausindividuell ein Maximum der Infektionsprävention einschließlich der räumlichen Trennung der Behandlungsbereiche gewährleistet sein“, heißt es in dem DKG-Konzept. Der Zehn-Punkte-Plan soll in den Ländern nach regionalen Anforderungen umgesetzt werden.