Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) hält den am Dienstag vom Kabinett verabschiedeten Entwurf für eine Bundesnotbremse für verfassungswidrig. Das sagte er der „Welt“ (Donnerstagsausgabe). Der stellvertretende FDP-Vorsitzende stützt sich dabei auf eine Einschätzung der Regierung selbst.
Das Bundesgesundheitsministerium hatte Kubicki am Dienstag in der Antwort auf eine schriftliche Frage mitgeteilt, dass die Fallzahlen allein kein taugliches Mittel seien, um den Schweregrad der Corona-Pandemie abzubilden. „Tatsächlich wird der reale Schweregrad der Pandemie durch andere Parameter abgebildet, etwa durch den prozentualen Anteil positiver Testergebnisse unter allen durchgeführten PCR-Tests, die Anzahl an Covid-19-Patientinnen und Covid-19-Patienten auf den Intensivstationen oder die Zahl der an oder mit Covid-19 Verstorbenen“, schreibt das Ressort. „Mit dieser Antwort erklärt die Bundesregierung ihren eigenen Gesetzentwurf für verfassungswidrig“, sagte der FDP-Vizechef der „Welt“. Denn im Gesetzentwurf wird allein der Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (Sieben-Tage-Inzidenz) als Maßstab für Grundrechtseinschränkungen bis hin zu nächtlichen Ausgangssperren genannt. „Wenn der zentrale Referenzpunkt für großflächige Grundrechtseingriffe als nicht tauglich angesehen werden kann, dürfen diese Eingriffe nicht vorgenommen werden“, sagte Kubicki. Nach seiner Auffassung könnten Union und SPD den Gesetzentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes im Bundestag nun nicht verabschieden, „wenn ihnen unsere verfassungsmäßige Ordnung noch etwas wert ist“. Das Kanzleramt, das auf die Bundesnotbremse gedrungen hatte, greift Kubicki hart an: „Dieser Vorgang zeigt, mit welcher Nonchalance das Bundeskanzleramt Verfassungsgrenzen überspringt. Eine solche Denkweise kannte ich bisher nur aus autoritären Staaten.“