München – Eine Münchener Kunstgalerie ist vor dem Münchener Oberlandesgericht einer Schadensersatzklage eines Künstlers um eine 22 Jahre alte Pommes unterlegen. Die Galeristen hätten ihre Aufbewahrungspflicht verletzt, so der Senat des Gerichts und ordnete deshalb in zweiter Instanz eine Schadensersatzzahlung in Höhe von 2.000 Euro an. Die Fritten waren 1990 Vorlage für das in der Galerie ausgestellte Kunstobjekt „Pommes d`or“ gewesen und anschließend auf ungeklärte Weise verschwunden.„Sie waren nie ein eigenständiges Kunstwerk“, verteidigten sich Galeristen. Das Oberlandesgericht hatte entschieden, bei den Pommes handele es sich trotzdem um einen Gegenstand von finanziellem Wert. Eine Sammlerin hatte dem Gericht glaubhaft klar gemacht, dass sie die Pommes für 2.500 Euro hätte erwerben wollen. [dts Nachrichtenagentur]
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