Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hält es nicht für zwingend erforderlich, im Bundesrecht die Möglichkeit für einen regionalen Mietendeckel in angespannten Wohnlagen vorzusehen. „Wir müssen dafür sorgen, dass Mieten nicht explodieren und Menschen ihre Miete bezahlen können“, sagte Lambrecht dem „Handelsblatt“. Dafür sei ein ganzes Bündel an verschiedenen Maßnahmen notwendig.
Dazu zähle etwa, den Erwerb von Genossenschaftsanteilen zu fördern, die Mietpreisbremse zu entfristen und den Betrachtungszeitraum bei Mietspiegeln zu verlängern. Entscheidend sei, dass sich am Ende die Situation für die Mieter verbessere, sagte die Ministerin. Mitte April hatte das Bundesverfassungsgericht den Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig erklärt: Der Bund und nicht das Land regele das Mietpreisrecht. Inhaltlich bezogen die Karlsruher Richter allerdings keine Stellung zum Mietendeckel – was sogleich Rufe nach einem bundesweiten Mietendeckel laut werden ließ. Der rot-rot-grüne Berliner Senat hatte die Mieten auf dem Stand vom Juni 2019 eingefroren, um den rasanten Preisanstieg für Wohnraum in der Hauptstadt zu stoppen. Mieten, die mehr als 20 Prozent über festgeschriebenen Obergrenzen lagen, mussten vom Vermieter abgesenkt werden. Diese Regelungen sind nun nichtig. Die SPD habe schon in der aktuellen Koalition deutlich gemacht, wie wichtig das Thema „bezahlbare Wohnungen“ sei, sagte Lambrecht. So sei die Mietpreisbremse verschärft worden. Neuerungen beim Mietspiegel befänden sich im parlamentarischen Verfahren. Die SPD habe aber auch mitgetragen, dass junge Familien über das Baukindergeld Eigentum erwerben konnten. „Jetzt haben wir hart verhandelt und durchgesetzt, dass die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen sehr stark eingeschränkt wird“, so Lambrecht. „Menschen können nun nicht mehr so einfach verdrängt werden aus ihrem gewohnten Umfeld, aus ihrem Zuhause.“ Die SPD-Politikerin verwies auf das gerade beschlossene Wahlprogramm der Sozialdemokraten. „Wir wollen dafür sorgen, dass in angespannten Wohnungsmärkten eine zeitlich befristete Begrenzung von Mieterhöhungen auf die Inflationsrate möglich wird.“