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    Home»Nachrichten»Lambrecht offen für härtere Strafen bei frauenfeindlichem Motiv

    Lambrecht offen für härtere Strafen bei frauenfeindlichem Motiv » Nachrichten

    News RedaktionNews Redaktion22.02.21↻ 15.11.21

    Foto: Das Strafgesetzbuch in einer Bibliothek, über dts Nachrichtenagentur[/caption]

    Berlin (dts Nachrichtenagentur) - In der Debatte um Gewalt gegen Frauen hat sich Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) dafür ausgesprochen, "frauenfeindlich" als strafschärfendes Motiv im Strafgesetzbuch einzuführen - wenn das Ausmaß der Taten das notwendig mache. "Wenn wir wissen, es geht in die Richtung, dass es notwendig ist, dann kann ich mir auch das vorstellen", sagte Lambrecht in der Sendung "Frühstart" von RTL und n-tv. Vorher brauche es aber mehr Daten.

    Deshalb müssten frauenfeindliche Taten als eigene Kategorie in die Polizeistatistik aufgenommen werden. Sie forderte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) dazu auf, sich nicht weiter dagegen zu sperren. "Ich kann nur aufrufen: Lassen Sie uns das aufnehmen in die Polizeiliche Kriminalstatistik, Herr Seehofer. Dann sind wir einen guten Schritt weiter." Gewalt gegen Frauen und Kinder sei eine "ganz schlimme Entwicklung" in der Corona-Zeit. "Aber nicht nur hier. Wir erleben es im Alltag, wir erleben es beispielsweise auch im Netz", so Lambrecht. Große Hoffnungen setzt die Ministerin auch auf die von ihr geplante Verschärfung des Gesetzes gegen Stalking. Künftig soll es für eine Verurteilung der Täter ausreichen, wenn Opfer ihnen "wiederholtes" Stalking nachweisen und dass ihr eigenes Leben "nicht unerheblich" beeinträchtigt wird. Bislang mussten "beharrliches" Nachstellen und eine "schwerwiegende" Beeinträchtigung des Opfers vorliegen. "Ich bin fest davon überzeugt, dass diese Absenkung der Merkmale dazu führen wird, dass viel mehr dieser Taten zur Anzeige und Verurteilung kommen kann", sagte die SPD-Politikerin. Mit der Verschärfung des Gesetzes wolle sie potenziellen Tätern zeigen: "Freunde, passt auf. Das ist eine Straftat, das ist kein Kavaliersdelikt."

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