Foto: Norbert Lammert, dts Nachrichtenagentur
Berlin – Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) hat ein Gesetz angemahnt, um die Bestechung von Parlamentariern unter Strafe zu stellen. Lammert sagte der WAZ-Mediengruppe (Samstagsausgaben), „die Abgeordneten dürfen sich nicht um eine Regelung drücken“. Er erinnerte daran, dass Deutschland bereits 2003 eine UN-Konvention gegen Korruption unterschrieben habe.Man müsse sie in nationales Recht umsetzen. Auch wenn die Materie zweifellos kompliziert sei, so Lammert, sei es seine „dringende Empfehlung“ an alle Fraktionen, sich um eine Lösung zu bemühen. Die Vizechefin der SPD-Fraktion, Christine Lambrecht, kündigte in der WAZ schon für Januar für 2012 eine Gesetzesinitiative an. Als Strafmaß schlägt die SPD bis zu fünf Jahre Gefängnis oder eine Geldstrafe für Abgeordnete vor. Bisher ist der Stimmenkauf im engen Sinne verboten. Nicht strafbar sind Zuwendungen, um einen Auftrag zu erfüllen, etwa um in der eigenen Fraktion eine Initiative zu ergreifen oder auch Steuervorteile für eine Branche herbeizuführen. „Der Kern der Abgeordnetentätigkeit ist, dass ich nur meinem Gewissen unterworfen bin“, erklärte Lambrecht. Wer dagegen verstoße, solle bestraft werden. Auf Gesetzeslücken bei der Korruptionsbekämpfung hatte auch der Bundesgerichtshof im Kölner Müllskandal und auch im Wuppertaler Korruptionsskandal aufmerksam gemacht. Zuletzt hatten sich Union und FDP bei einer Debatte im April 2011 im Bundestag gegen die Strafbarkeit ausgesprochen. Über das Thema berät nach Lammerts Angaben weiter der Rechtsausschuss. Auch wenn die Auffassungen im Bundestag „noch weit voneinander entfernt sind, werden wir das Thema nicht auf sich beruhen lassen können“, warnte Lammert. Über die konkrete Ausgestaltung hatte sich schon die rot-grüne Koalition nicht einigen können. In der großen Koalition nach 2005 wurde das Thema laut Lambrecht nicht angefasst, weil die Union es nicht gewollt habe. „Jetzt haben wir es wieder auf die Agenda gesetzt“, sagte die SPD-Politikerin. Nun sehe sie wieder ein Zeitfenster, um zu einer Regelung im Bundestag zu kommen. Nach den SPD-Plänen werde die Beweislast nicht umgekehrt. Es sei alles erlaubt, was nicht gegen die Pflichten eines Abgeordneten verstoße. Selbstverständlich könnten sich Abgeordnete auch weiterhin einladen lassen, sagte sie. [dts Nachrichtenagentur]