München (dts Nachrichtenagentur) – Die Ende vergangenen Jahres beschlossene Fusion der beiden vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuften Parteien NPD und DVU ist rechtlich unwirksam. Das hat das Landgericht München am Donnerstag entschieden. In dem „NDR Info“ vorliegenden Beschluss heißt es wörtlich: „Der Antragsgegnerin (der DVU) wird untersagt, den Verschmelzungsvertrag mit der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) vor einer erneuten Urabstimmung … zu unterzeichnen.“Auslöser der Gerichtsentscheidung sind die DVU-Landesverbände Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Berlin. Sie hatten Zweifel an der Rechtmäßigkeit der „Urabstimmung“, die die DVU im Dezember unter ihren rund .Mitgliedern hatte durchführen lassen. Diese Zweifel hat das Landgericht München nun bestätigt. Der Vereinigungsvertrag dürfe deshalb nicht unterzeichnet werden. Die Mitgliederzahl der NPD wird von Verfassungsschutzbehörden mit rund 6.500 angegeben.
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