Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) hat angekündigt, ihren Bund-Länder-Pakt zum Moorschutz noch vor der Bundestagswahl zu verabschieden. „Bis zum Jahr 2030 wollen wir so die jährlichen Treibhausgasemissionen aus Moorböden um fünf Millionen Tonnen CO2-Äquivalent reduzieren“, sagte sie dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Mittwochausgaben). Diese Vorgabe habe ihr Ministerium mit den Bundesländern erarbeitet.
„Diese Zielvereinbarung wird bis Mitte des Monats von allen unterzeichnet“, so Klöckner. „Durch die Zersetzung von Moorböden insbesondere infolge von Entwässerungsmaßnahmen und Torfabbau werden jährlich etwa 53 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent freigesetzt“, so Klöckner weiter. 2019 seien das etwa 6,7 Prozent der gesamten Treibhausgasemissionen Deutschlands gewesen. „Aktiver Moorschutz ist damit gleichbedeutend mit effektivem Klimaschutz“, sagte die Ministerin. Allerdings sei das vereinbarte Ziel im Bund-Länder-Pakt ambitioniert und verlange Regionen mit trockengelegten Moorböden einiges ab, sagte Klöckner: „Denn diese landwirtschaftlichen Flächen oder Wälder müssen wiedervernässt werden, um den Torf als natürlichen Kohlenstoffspeicher zu erhalten. Kühe können auf diesen Flächen dann nicht mehr grasen und auch kein Ackerbau betrieben werden.“ Stattdessen könne auf Moorböden künftig etwa Schilfrohr oder Torfmoosen zur CO2-freien Energie-Erzeugung angebaut werden, so die Ministerin. Klöckner bekräftigte, dass ihr Ministerium die Neuausrichtung der landwirtschaftlichen Nutzung von Moorflächen finanziell unterstützen werde: „Bis 2025 stehen uns dazu 330 Millionen Euro aus dem Energie- und Klimafonds der Bundesregierung zur Verfügung“, sagte sie. „Allein für das Jahr 2022 sind 115 Millionen Euro an Fördergeldern vorgesehen.“ Das Bundesumweltministerium unter Svenja Schulze (SPD) hatte vergangene Woche erstmals eine nationale Strategie zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Mooren vorgestellt und dabei Klöckners Agrarministerium vorgeworfen, einen entsprechenden Kabinettsbeschluss verhindert zu haben.