Düsseldorf (dts Nachrichtenagentur) – NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) will den Hausärzten Rechtssicherheit dafür geben, in Einzelfällen von der Empfehlung der Ständigen Impfkommission abzuweichen, etwa wenn ein über-70-jähriger Patient mit Anspruch auf die Boosterimpfung von einem jüngeren Ehepartner begleitet wird. „Da sollte kein Hausarzt päpstlicher sein als der Papst. Da sollten wir den Akteuren vor Ort auch rechtlich die entsprechenden Spielräume geben“, sagte Laumann der „Rheinischen Post“ (Freitagausgabe).
„Wir verfügen jetzt über genügend Impfstoff. Wir werden im Augenblick gar nicht so viele Menschen haben, die aufgrund des sechsmonatigen Abstands nicht unter die Stiko-Empfehlung fallen.“ Zugleich zeigte sich der NRW-Gesundheitsminister zurückhaltend, was eine generelle Freigabe für die gesamte Bevölkerung angeht, wie sie etwa Jens Spahn (CDU) gefordert hatte. „Die Stiko hat schon jetzt eine Empfehlung abgegeben, die allein in Nordrhein-Westfalen rund 4,5 Millionen Menschen umfasst. Die müssen wir jetzt erst mal impfen“, so Laumann. „Ich gehe davon aus, dass die Stiko bald auch über die Boosterempfehlung für jüngere entscheidet.“ Die Politik müsse sich sehr gut überlegen, ob sie sich über die Empfehlung hinwegsetze, sagte Laumann. „Wir haben das zuletzt bei den Altenheimen gemacht und liegen deshalb jetzt auch bei den Einrichtungen so gut im Rennen. Von der Politik wird ja zu Recht verlangt, dass sie vorausschauend plant. Die Stiko entscheidet aber erst, wenn sie über ausreichend Daten verfügt. Natürlich beißt sich das. Am Ende ist es ein Abwägungsprozess.“