Berlin – Günstige Spartarife mit Selbstbehalten für gesetzlich Versicherte stehen vor dem Aus. Das berichtet das Nachrichtenmagazin „Focus“ unter Berufung auf ein Urteil des Bundessozialgerichts. „Ein Selbstbehalt darf sich nur auf Leistungen an die teilnehmenden Mitglieder erstrecken, nicht auch auf Leistungen an Familienmitglieder“, zitiert „Focus“ die Sozialrichter (Az.B 1 A 1/11 R). Das bedeutet, dass bei Tarifen mit Selbstbehalt einzig der Hauptversicherte im Gegenzug für einen niedrigeren Beitrag seine Arztrechnungen selber bezahlen muss. Behandlungen für seine kostenlos mitversicherten Angehörigen trägt „Focus“ zufolge die Kasse. Mehr als 525.000 Kassen-Kunden sind laut „Focus“ derzeit in Spartarifen mit Selbstbehalt versichert. Viele haben nun Anspruch auf eine Rückerstattung für zuviel selbst gezahlte Behandlungen. Nach dem Urteil können sich die Selbstbehalttarife nicht länger durch Einsparungen finanzieren, genau dies fordert aber das Gesetz. Die Kassenaufseher vom Bundesversicherungsamt reagierten ratlos auf den Richterspruch. Das Bundesgesundheitsministerium kündigte in „Focus“ eine Prüfung an. [dts Nachrichtenagentur]
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