Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIM), Beate Rudolf, bedauert den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, das Verfahren zu Rückführungen Asylsuchender nach Griechenland einzustellen. Rudolf sagte der „Frankfurter Rundschau“, nach der wegweisenden Entscheidung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs (EGMR) vom Freitag „hätte Karlsruhe eine Entscheidung treffen müssen“. Der Straßburger Menschenrechtsgerichtshof hatte das griechische Asylsystem und zugleich Eil-Abschiebungen aus anderen EU-Staaten als menschenrechtswidrig beanstandet.Damit stellte er das gesamte Dublin-II-System in Frage, wonach in der EU der Staat für ein Asylverfahren zuständig ist, in dem ein Flüchtling erstmals EU-Boden betritt. DIM-Direktorin Rudolf betonte, aus der Entscheidung ergebe sich nicht nur Handlungsbedarf auf EU-Ebene, sondern auch bei denjenigen Staaten, die Flüchtlinge bisher ohne Einzelfallprüfungen nach Griechenland zurückgeschickt hätten. Dazu zählt sie auch Deutschland, in dessen Asylrecht eine „empfindliche Lücke“ klaffe, sagte Rudolf.
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