Foto: Reinigungskraft in einer U-Bahn-Station, über dts Nachrichtenagentur
Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland soll bis zum 1. Juli 2022 in vier Stufen auf 10,45 Euro steigen. Das beschloss die Mindestlohnkommission am Dienstagnachmittag. So soll das Mindestentgelt ab 1. Januar 2021 9,50 Euro betragen, ab dem 1. Juli 2021 9,60 Euro, ab dem 1. Januar 2022 9,82 Euro und ab dem 1. Juli 2022 10,45 Euro.
Der Mindestlohn in Deutschland war zum 1. Januar 2015 mit einer Höhe von damals 8,50 Euro brutto je Zeitstunde eingeführt worden. Nach mehreren Steigerungen beträgt er aktuell 9,35 Euro. Die Mindestlohnkommission berät regelmäßig über eine Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns. Sie wird alle fünf Jahre durch die Bundesregierung neu berufen und besteht aus einem Vorsitzenden, je drei stimmberechtigten ständigen Mitgliedern der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberseite sowie zwei beratenden Mitgliedern.