Berlin – Ausgerechnet der Bundesvorsitzende der NPD, Udo Voigt, beruft sich vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe auf die Toleranz, die einer freiheitlichen Demokratie eigen sei. Voigt fühlt sich wegen seiner Parteizugehörigkeit von einem brandenburgischen Wellnesshotel diskriminiert. Voigts Frau hatte über eine Reiseagentur für Dezember 2009 vier Tage im Hotel Esplanade in Bad Saarow gebucht.Das Hotel wollte diese Gäste aber nicht, erteilte ihnen Hausverbot. Voigts „politische Überzeugung“ sei mit dem Ziel des Hauses, „jedem Gast ein exzellentes Wohlfühlerlebnis zu bieten, nicht zu veinbaren“. Voigt klagte dagegen bislang erfolglos. Mit der für Freitag dieser Woche angesetzten Revisionsverhandlung beim BGH unternimmt Voigt nun einen neuen Versuch. Sein Anwalt macht geltend, auch an der Anwesenheit von „Schwarzafrikanern, Muslimen, Schwerbehinderten“ könnten sich andere Gäste stören. In einer „freiheitlichen Demokratie“ aber werde von „unseren Bürgern“ Toleranz verlangt, „die der Eine oder Andere als Zumutung beurteilen mag“. Anders funktioniere eine demokratische Gemeinschaft nicht, „weil es zu viele Ansätze für Ausgrenzung gäbe und am Ende eine zerstückelte Gesellschaft ohne Solidarität steht“. Der Anwalt des Hotels hält dagegen, Voigt verlange von anderen „eine Toleranz, die weder er noch die NPD, deren Vorsitzender er ist, gegenüber anderen aufbringt“. [dts Nachrichtenagentur]
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