Foto: Abgeschlossenes Schultor, über dts Nachrichtenagentur
Düsseldorf (dts Nachrichtenagentur) – Das Land NRW bereitet eine Reihe radikaler Schritte vor, um für eine längere Dauer der Coronakrise gewappnet zu sein. Dies geht aus einem entsprechenden Gesetzentwurf der Landesregierung hervor, aus dem die „Rheinische Post“ (Montagsausgabe) zitiert. Demnach darf das Schulministerium per Verordnung bestimmen, „dass Schülerinnen und Schüler auch ohne Versetzung in die nächsthöhere Klasse oder Jahrgangsstufe übergehen können“.
Das Ministerium darf festlegen, dass auf „das Abschlussverfahren an der Hauptschule, der Realschule, der Sekundarschule und der Gesamtschule“ verzichtet werden kann. Alternativ könnte man auf die landesweiten Klausuren verzichten und auf Prüfungen an den Schulen vertrauen. Das Schulministerium darf auch bestimmen, „dass in der gymnasialen Oberstufe die zentrale schriftliche Leistungsüberprüfung am Ende der Einführungsphase entfällt“, heißt es. Behörden können zudem von „Personen, die zur Ausübung der Heilkunde befugt sind oder über eine Ausbildung in der Pflege, im Rettungsdienst oder in einem anderen Gesundheitsberuf verfügen, die Erbringung von Dienst-, Sach- und Werkleistungen verlangen, soweit das zur Bewältigung der epidemischen Lage“ notwendig ist. Allerdings muss eine solche Verpflichtung mit dem jeweiligen Arbeitgeber besprochen werden. Ferner sieht der Entwurf vor, dass die zuständigen Behörden „medizinisches, pflegerisches oder sanitäres Material einschließlich der dazu gehörigen Rohstoffe sowie Geräte für die medizinische und pflegerische Versorgung“ beschlagnahmen können. Personalvertretungen, deren Amtszeit Ende Juni ausläuft, können ein Jahr länger im Amt bleiben, um Neuwahlen unnötig zu machen.