
Zwischen Flüchtlingen gibt es eine große Anzahl von Kinderehen. Die Politik will jetzt energischer dagegen vorgehen und plant Gesetzesverschärfungen.
Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Sozial- und Innenbehörden in Deutschland haben Hunderte Kinderehen unter den in den letzten 18 Monaten ins Land gekommen Flüchtlingen registriert. Das berichtet „Bild“ (Samstag) unter Berufung auf Zahlen aus den Bundesländern und auf Informationen der Justizministerkonferenz von Bund und Ländern. Demnach wurden in den allermeisten Fällen minderjährige Mädchen bereits in ihrem Heimatland mit einem Erwachsenen verheiratet und machten sich anschließend auf den Weg nach Deutschland.
Unklar ist bislang, ob solche im Ausland geschlossenen Ehen, in Deutschland anerkannt werden müssen, obwohl sie hierzulande nicht legal zustande gekommen wären.
Justizminister wollen Kinderehen die Anerkennung in Deutschland verweigern
Das wollen Justizminister jetzt klären. Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) sagte gegenüber „Bild“, im Ausland geschlossene Ehen mit unter 16-jährigen Mädchen dürften hierzulande künftig „nicht anerkannt werden“. Bausback sagte „Bild“ weiter: „Aus gutem Grund gehört ein Rechtsverständnis, das Kinderehen von 13- und 14-jährigen Mädchen ermöglicht, in Deutschland und Europa schon lange der Vergangenheit an. Leider ist das in Teilen der Welt vereinzelt noch anders. Für mich steht außer Frage: Unsere Rechtsordnung darf keine Abstriche machen, wenn es um den verfassungsrechtlich fest verankerten Schutz von Kindern und Minderjährigen geht. Wenn sich also zeigt, dass das geltende Recht hier Lücken aufweist, ist es Aufgabe der Rechtspolitik, sie zu schließen. Ich will eine klare Regelung, nach der im Ausland geschlossene Ehen mit unter 16-jährigen Mädchen durch unsere deutsche Rechtsordnung nicht anerkannt werden.“ Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) unterstützt die Forderung ihres bayerischen Kollegen. Kühne-Hörmann sagte: „Kinder-Ehen in Deutschland darf es nicht geben!“
Maas will auch gegen Kinderehen vorgehen
Nach den Länder-Justizministern setzt sich jetzt auch Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) dafür ein, konsequenter gegen sogenannte Kinderehen vorzugehen. „Klar ist: Zwangsehen dürfen wir nicht dulden – erst recht nicht, wenn minderjährige Mädchen betroffen sind“, sagte der Bundesjustizminister der „Bild“ (Dienstag). Zu einem entsprechenden Vorstoß der Justizminister-Konferenz sagte Maas: „Wir müssen das sehr sorgfältig prüfen.“
Große Koalition plant Gesetzesverschärfung
Die Große Koalition erwägt eine Gesetzesverschärfung, um leichter gegen im Ausland geschlossene Kinderehen unter Flüchtlingen vorgehen zu können. Im Gespräch mit der „Bild“ (Montag) begründete NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) einen entsprechenden Vorstoß in der Justizministerkonferenz, der unter anderem die Heraufsetzung des Mindestalters für Eheschließungen auf 18 Jahre vorsieht: „Wir haben keine klare rechtliche Grundlage, um das, was wir für unanständig halten, auch in Deutschland zu verbieten“, sagte er. „Wir brauchen ein eindeutiges Gesetz.“
Schwesig und Kauder wenden sich auch gegen Kinderehen
Unterstützt wird der Vorstoß von Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) und Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU). „Niemand darf zu einer Ehe gezwungen werden, schon gar keine minderjährigen Mädchen“, sagte Schwesig der „Bild“. „Ehen unter Zwang dürfen wir nicht akzeptieren. Diese Fälle zeigen, dass der Kinder-und Jugendschutz auch für Flüchtlingskinder gelten muss“, so die Familienministerin. Unionsfraktionschef Volker Kauder forderte dazu auf, darüber zu diskutieren, „ob wir in Deutschland Ehen akzeptieren können, in denen die Frauen bei der Eheschließung praktisch noch Kinder waren“. „Wir können keine Unterdrückung der Frau akzeptieren – in welcher Form sie auch immer geschieht“, sagte Kauder. Hintergrund der Forderungen sind Hunderte Fälle unter Flüchtlingen, die als Minderjährige untereinander oder mit Erwachsenen verheiratet wurden. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg vom 12. Mai können derartige Ehen auch nach deutschem Recht als „wirksam“ gelten.
Kommentar
Wir müssen unsere Werte und Regeln verteidigen. Sonst geben wir denen recht, die seit Monaten die Angst vor einem Werteverfall durch Einwanderung schüren. Es muss klar sein, dass das Leben in unserem Land nicht nur neue Rechte, sondern auch neue Pflichten mit sich bringt.
Wo es gesetzliche Lücken gibt, müssen sie zügig geschlossen werden. Sonst verschiebt man politische Entscheidungen einmal mehr in die Gerichtssäle. Mit offenem Ausgang.
Kinder- und Zwangsehen gehören zu den „Mitbringseln“ aus einer längst vergangenen Zeit, die hierzulande keinen Platz haben.
Sebastian Fiebiger
Redaktion