Hamburg (dts Nachrichtenagentur) – Der Präsident des Deutschen Verkehrsgerichtstages, Kay Nehm, hat sich für eine deutliche Verschärfung des Strafrechts im Zusammenhang mit Alkoholfahrten ausgesprochen. Eine Herabsetzung des jetzigen Wertes von 1,1 Promille erscheine ihm wichtig, sagte Nehm dem Nachrichtenmagazin „Focus“. Fahrten in diesem Promille-Bereich seien besonders unfallträchtig.Derzeit werden Trunkenheitsfahrten mit einem Blutalkoholwert von 0,5 bis 1,09 Promille als Ordnungswidrigkeit geahndet. Erst ab 1,1 Promille gilt ein solches Vergehen als Straftat. Mit seinem Vorstoß reagiert der frühere Generalbundesanwalt auch auf eine Forderung der Deutschen Verkehrswacht, die ein absolutes Alkoholverbot für alle Auto- und Zweiradfahrer gefordert hatte. Nehm zufolge sind solche Überlegungen nach den positiven Erfahrungen mit der 0,0-Promille-Regel bei Jugendlichen und Fahranfängern naheliegend. Auch entfiele dann der „gefährliche Anreiz zum Herantrinken an den Grenzwert“. Auf der anderen Seite aber sei „der Nullwert nicht praktikabel“, sagte er „Focus“. Sinnvoller sei es, „gleich auf 0,3 Promille zu gehen“ sowie an einer „klaren gesetzlichen Bestimmung“ im Strafrecht unterhalb von 1,1 Promille zu arbeiten.
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