Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Rechtsexpertin Monika Frommel hat sich gegen ein striktes Verbot der Präimplantationsdiagnostik (PID), wie es in Teilen der Union befürwortet wird, ausgesprochen. „Die Gesetzgebung kann die PID nicht total verbieten, da dies wohl gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen würde“, sagte die Kieler Kriminologin dem „Tagesspiegel“ (Montagsausgabe). Frommel ist Expertin für das Recht der Reproduktionsmedizin und hatte den Berliner Arzt Matthias Bloechle beraten, der vergangenen Sommer die Liberalisierung der PID vor dem Bundesgerichtshof (BGH) erstritt.„Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg (EGMR) dürfen einzelne Patienten und Patientinnen nicht von einer Behandlung ausgeschlossen werden. Das wäre aber der Fall, wenn man belasteten Paaren eine PID verweigert und damit eine mögliche Konfliktlage der Schwangeren sehenden Auges in Kauf nähme.“ Ein entsprechendes Urteil des EGMR werde wohl im Februar rechtskräftig. Die Kriminologin spricht sich auch gegen eine Beratungspflicht bei der PID nach dem Vorbild der Abtreibung aus, wie sie in einem fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf vorgesehen ist: „Eine Patientin zum Zeitpunkt einer PID ist nicht schwanger, sie will es werden. Dies bedeutet, dass sie auch nicht in einer rechtlich und tatsächlich vergleichbaren Lage ist wie eine Schwangere“, sagte Frommel. Eine Frau nach der künstlichen Befruchtung sei noch nicht dem werdenden Leben gegenüber verpflichtet und könne nach dem Embryonenschutzgesetz frei entscheiden, ob sie schwanger werden wolle. Eine Pflicht zur Erhaltung der Embryonen fordere das Gesetz nicht, „somit ist auch eine Beratung wohl verfassungswidrig und verstößt gegen die Menschenrechtskonvention“.
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