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    Rechtswissenschaftler: Spahn muss Maskenliste veröffentlichen » Nachrichten

    News RedaktionNews Redaktion13.03.21↻ 15.11.21
    Jens Spahn, über dts Nachrichtenagentur
    Foto: Jens Spahn, über dts Nachrichtenagentur

    Düsseldorf (dts Nachrichtenagentur) - Rechtswissenschaftler sehen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) in der Pflicht, die Namen aller Abgeordneten zu nennen, die im Zusammenhang mit der Beschaffung von Corona-Schutzmasken im Ministerium vorstellig geworden sind. "Die entgegenstehenden Interessen der Abgeordneten zu der Veröffentlichung mögen politisch verständlich sein, rechtlich fundiert sind sie jedoch nicht", sagte die Parteienrechtlerin Sophie Schönberger von der Universität Düsseldorf dem "Spiegel" in der neuen Ausgabe. "Die Begründung mit den personenbezogenen Daten der Mandatsausübung greift meiner Meinung nach hier nicht, da es zweifelhaft ist, ob die Nennung von Unternehmen beim Ministerium für Maskengeschäfte zum Kern der Abgeordnetenarbeit gehört", so Schönberger zu den rechtlichen Bedenken seitens des Bundesgesundheitsministeriums und der Bundestagsverwaltung.

    "Es liegt auf der Hand, dass hier auch Wahlkreisabgeordnete nicht nur finanziellen, sondern auch einen politischen Vorteil erzielen konnten, wenn sie konkret Kontakte von Unternehmen in ihrem Wahlkreis vermittelten." Deshalb überwiege hier klar das öffentliche Interesse und das Ministerium stehe in der Pflicht, die Namen zu veröffentlichen. Ähnlich sieht es der Rechtswissenschaftler Joachim Wieland von der Universität Speyer: "Ich sehe keinen Grund, warum die Namen nicht veröffentlicht werden sollten", sagte er dem "Spiegel". Das Argument mit den personenbezogenen Daten überzeuge ihn ebenfalls nicht. "Natürlich könnte man noch darauf hinweisen, welche Abgeordneten kein Geld erhalten haben." Nach Enthüllungen über lukrative Maskengeschäfte der mittlerweile aus den Parteien ausgeschiedenen Abgeordneten Georg Nüßlein (bisher CSU) und Nikolas Löbel (bisher CDU) hatte Spahn eine Liste in Aussicht gestellt, auf der alle Abgeordneten im Zusammenhang mit Maskengeschäften stehen sollten, also auch jene, die sich keinen finanziellen Vorteil über ihr Vermittlungsgeschäft verschafft haben. Zuletzt hatte das Ministerium aber angekündigt, sich zunächst mit den Bundestagsfraktionen zu besprechen und sich das Einverständnis von jedem betroffenen Abgeordneten einzuholen, bevor die Liste veröffentlicht wird. Die Bundestagsverwaltung hatte dieses Vorgehen vorgeschlagen.

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