Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Mordverdächtigen soll ein zweites Mal der Prozess gemacht werden können, wenn neue Beweise vorliegen. Das berichtet „Bild“ (Dienstagausgabe) unter Berufung auf eine Formulierungshilfe von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD), die für die Regierungsfraktionen erstellt wurde und kommende Woche im Bundestag in die erste Lesung gehen soll. Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, begrüßt das Vorhaben.
„Es ist schreiendes Unrecht, wenn ein vormals freigesprochener Mörder nicht verurteilt werden kann, obwohl neue Beweise seine Tat belegen“, sagte Fechner. Rechtssicherheit sei ein hohes Gut. „Aber bei unverjährbaren Taten wie Mord darf sich kein Täter sicher sein, auch nach einem Freispruch nicht doch noch verurteilt zu werden, wenn ihn neue Beweise überführen. Wie viele andere EU-Staaten erweitern wir deshalb die Wiederaufnahmegründe für ein neues Strafverfahren.“