Dresden – Die Bewegungsfreiheit von Sexual- und Gewaltverbrechern könnte massiv eingeschränkt werden. Der sächsische Justizminister Jürgen Martens (FDP) strebt eine Gesetzesänderung an: Sexverbrechern soll es künftig verboten werden, sich nach Ende der Gefängnisstrafe in der Umgebung ihrer früheren Opfer aufzuhalten, berichtet der „Spiegel“. Kommende Woche will Martens auf der Justizministerkonferenz der Länder in Halle (Saale) den Entwurf vorstellen.In dem internen Papier heißt es, die bisherigen Maßnahmen zum Opferschutz griffen zu kurz. Zwar können Richter schon jetzt Kontaktverbote erteilen, allerdings nur, wenn zu befürchten ist, dass der Verurteilte erneut zuschlage. Nach dem Willen Sachsens müssten sich Sexualstraftäter von ihren Opfern fernhalten – egal, ob von ihnen weiter Gefahr ausgeht. Martens kann bei seiner Initiative mit breiter Zustimmung rechnen: Acht Länder haben bereits Unterstützung signalisiert, darunter Nordrhein- Westfalen und Bayern. Unter Rechtsgelehrten ist dies jedoch umstritten. Der Hamburger Verfassungsrechtler Michael Krugmann wirft dem Justizminister „Betroffenheitspolitik“ vor. Die Regierenden ließen sich von Extremfällen zu einem Gesetz hinreißen, das die Rechte des Täters einschränke. Das Konzept Sachsens kollidiert mit Artikel 11 des Grundgesetzes, der jedem Bürger die freie Wohnortwahl zubilligt. Joachim Renzikowski, Strafrechtler aus Halle, sagt schon jetzt erhebliche Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Gesetzes voraus. „Wie soll kontrolliert werden, ob sich der Verurteilte auch an das Gebot hält?“ [dts Nachrichtenagentur]
Vorheriger ArtikelKatholischer Kirche fehlen deutsche Bischöfe
Nächster Artikel Polizei prüft neue Spur im Heidenheimer Mordfall
News Redaktion
Die unabhängige News-Redaktion filtert die Nachrichten des Tages, ordnet Hintergründe ein und verschafft wichtigen Themen die nötige Aufmerksamkeit. Wir arbeiten frei von Einflüssen Dritter – ohne Konzern-Beteiligung, Fördermittel und Kredite. - mehr
MEHR ZUM THEMA