Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) hat mit Zurückhaltung auf die Ankündigung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) reagiert, die Namen der Bundestagsabgeordneten öffentlich zu machen, die sich im Zusammenhang mit der Beschaffung von Corona-Schutzmasken an sein Ministerium gewandt haben. „Abgeordnete haben nach einschlägiger Rechtsprechung ein berechtigtes Interesse an der Vertraulichkeit von personenbezogenen Daten, die von der Freiheit des Mandats geschützt sind. Solche Daten dürfen daher nur in eng begrenzten Ausnahmefällen herausgegeben werden“, sagte ein Sprecher Schäubles dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Mittwochausgaben).
Rechtlich unbedenklich erscheine die Veröffentlichung eines Namens auf jeden Fall, wenn dem Ministerium „eine entsprechende Einwilligung des oder der Betroffenen vorliegt“. Schäuble ließ einen gewissen Unwillen gegenüber der Anfrage Spahns erkennen, dessen Haus sich mit der Bitte um Verfahrensvorschläge an die Bundestagsverwaltung gewandt hatte. „Die Beantwortung von Fragen, die an das Bundesministerium für Gesundheit gerichtet sind, liegt nicht in der Verantwortung der Bundestagsverwaltung, sondern beim BMG“, sagte Schäubles Sprecher.