Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Namen aller Bundestagsabgeordneten, die im Zusammenhang mit der Beschaffung von Corona-Schutzmasken gegenüber dem Bundesgesundheitsministerium in Erscheinung getreten sind, dürfen nicht öffentlich genannt werden. „Gemäß der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts haben Mitglieder des Bundestages ein berechtigtes Interesse an der Vertraulichkeit von personenbezogenen Daten, die von der Freiheit des Mandats geschützt sind“, sagte ein Sprecher der Bundestagsverwaltung dem „Handelsblatt“ (Mittwochausgabe). „Solche Daten dürfen grundsätzlich nicht und nur in eng begrenzten Ausnahmefällen herausgegeben werden.“
Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte sich zuvor für „volle Transparenz in einem geordneten Verfahren“ ausgesprochen. Weil die Persönlichkeitsrechte von Abgeordneten betroffen seien, habe er den Bundestag gebeten, mit ihm einen Verfahrensvorschlag zu entwickeln. Der Parlamentssprecher wies jetzt darauf hin, dass die Bundestagsverwaltung nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Auskunft nur verpflichtet sei, „soweit sich die erbetenen Angaben nicht auf einzelne Abgeordnete unter Namensnennung, sondern auf die Gesamtheit der Abgeordneten beziehen“.