Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Deutsche Städtetag mahnt eine Umsetzung der seit Jahren geplanten Baugesetz-Novelle noch in dieser Regierungsperiode an. „Mit der laufenden Baugesetzbuchnovelle werden wichtige Instrumente weiterentwickelt, damit Städte den Bau bezahlbarer Wohnungen voranbringen können“, sagte Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy der „Welt“ (Mittwochsausgabe). „Deshalb ist es so wichtig, dass die Koalitionspartner sich jetzt endlich einigen und die Novelle des Baugesetzbuch noch in dieser Legislaturperiode kommt.“
Nach Informationen der Zeitung beraten die Koalitionspartner am Mittwoch in Berlin erneut über die seit Jahren geplante Reform des Baugesetzbuchs (BauGB). Der seit Juni 2020 vorliegende Referentenentwurf geht auf Vorschläge einer Expertenkommission zurück und sieht eine Stärkung kommunaler Planungsinstrumente vor. Unter anderem ist geplant, dass Städte und Gemeinden künftig die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen zunächst genehmigen müssen. Dieser Genehmigungsvorbehalt stößt auf massiven Widerstand in Teilen der Unionsfraktion im Bundestag. Ein Kompromissvorschlag sieht laut Informationen der „Welt“ nun vor, dass dieser sowie weitere Teile der kommunalen Planung zunächst von den Bundesländern abgesegnet werden müssten. Zu den Neuregelungen gehört auch eine Ausweitung des kommunalen Baugebots, mit dem die Eigentümer unbebauter Grundstücke zu einer Bebauung gezwungen werden können. Auch ein „sektoraler Bebauungsplan“ ist vorgesehen – damit könnten Gemeinden in Neubaugebieten flächendeckend eine Sozialwohnungsquote vorschreiben. Außerdem sollen Kommunen umfassendere Vorkaufsrechte bei privaten Immobilienverkäufen erhalten. „Die Städte können und wollen selbst entscheiden, wann und in welchem Umfang es angebracht ist, von den planungsrechtlichen Instrumenten des Baugesetzbuchs Gebrauch zu machen“, so Dedy. Auch der Deutsche Städte- und Gemeindebund sieht den Kompromissvorschlag kritisch: „Die Bauleitplanung ist das Herzstück der kommunalen Selbstverwaltung. Damit gehören Instrumente wie Vorkaufsrecht, Baugebot, sektoraler Bebauungsplan oder auch ein Umwandlungs-Genehmigungsvorbehalt in kommunale Hand“, sagte Referatsleiter Bernd Düsterdiek der „Welt“. Der Deutsche Städtetag fordert beim Vorkaufsrecht zudem Preisbremse. „Städte, die ihr Vorkaufsrecht ausüben, sollten Immobilien immer zum gutachterlich ermittelten Verkehrswert ankaufen können und nicht zum Höchstgebot“, so Dedy. „So könnten Städte den überbordenden Boden- und Immobilienpreisen entgegenwirken – auch zum Nutzen der privaten Immobilienwirtschaft.“