Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die umfassenden Klagemöglichkeiten von Umweltverbänden stellen offenbar keine ernsthafte Hürde für große Investitionsvorhaben in Deutschland dar. Das legt eine noch laufende Studie im Auftrag des Bundesumweltministeriums nahe, über die das „Handelsblatt“ (Dienstagsausgabe) berichtet. Das Ministerium lässt derzeit untersuchen, welche Auswirkungen die Abschaffung der sogenannten „materiellen Präklusion“ auf die Dauer der Gerichtsverfahren hatte.
„Das Forschungsvorhaben ist noch nicht abgeschlossen, aber es zeichnet sich ab, dass sich die durchschnittliche Dauer der Klageverfahren nach der Abschaffung der Präklusion nicht verlängert hat“, sagte ein Ministeriumssprecher der Zeitung. Präklusion bedeutet, dass Bürger und Verbände ihre rechtlichen Einwände nur während eines Planungsverfahrens vorbringen dürfen und nicht mehr nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte kürzlich ein Urteil von 2015 bestätigt, wonach die Präklusion gegen europäisches Recht verstößt.