Osnabrück (dts Nachrichtenagentur) – Im Prozess um das tödliche Transrapid-Unglück aus dem Jahr 2006 sind die beiden angeklagten Fahrdienstleiter zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Der erste Fahrdienstleiter erhielt eine Strafe von einem Jahr und sechs Monaten, sein Kollege erhielt ein Jahr, urteilte das Osnabrücker Landgericht am Donnerstag. Zuvor hatten die beiden Fahrdienstleiter ein Fehlverhalten eingeräumt.Die beiden Angeklagten hatten am 22. September 2006 auf einer Teststrecke in Lathen (Landkreis Emsland) die Startfreigabe für den Hochleistungszug Transrapid gegeben. Dabei hatten sie jedoch vergessen, dass sich noch ein Werkstattwagen auf der Teststrecke befand. Daraufhin raste der Zug mit einem Tempo von 170 Stundenkilometern in den Waggon. Bei dem Unglück kamen insgesamt 23 Menschen ums Leben, elf wurden verletzt.
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