Die Bundesregierung setzt trotz der Forderungen von Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) weiter auf bundesweite Kontaktbeschränkungen.
Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Das berichtet die „Bild“ (Dienstagausgabe) unter Berufung auf eine Beschlussvorlage des Kanzleramts für die Runde der Staatskanzleichefs der Länder. Darin schlage der Chef des Kanzleramts Helge Braun (CDU) den Ländern vor, auch nach dem 5. Juni weiterhin bundesweit „in der Öffentlichkeit einen Mindestabstand von 1,5 Metern“ vorzuschreiben und die „Maskenpflicht in bestimmten öffentlichen Bereichen“ beizubehalten.
Kaum Widerstand aus den Ländern
Es gebe dazu – von Thüringen abgesehen – kaum Widerstand aus den Ländern. Strittig sind dagegen weitere Punkte, die das Kanzleramt in seiner Beschlussvorlage vorsieht, berichtet „Bild“ weiter. Darin werde unter anderem empfohlen, „private Zusammenkünfte, wenn möglich, im Freien abzuhalten und diese generell auf höchstens 20 Personen zu beschränken“. Zudem seien „auch bei privaten Zusammenkünften zu Hause in geschlossenen Räumen die Hygieneregeln umzusetzen sowie die Zahl der Personen generell auf höchstens zehn zu beschränken“. In einem weiteren Punkt der Vorlage komme das Kanzleramt den Forderungen Thüringens allerdings entgegen, berichtet „Bild“. Dieser betreffe die Regeln für das Zusammentreffen mehrerer Haushalte außerhalb der eigenen Wohnung.
Dazu heiße es im Papier des Kanzleramts: „Angesichts der niedrigen Infektionszahlen in Deutschland soll der Aufenthalt im öffentlichen Raum jedoch ab dem 6. Juni nur noch dort durch verbindliche Anordnung beschränkt werden, wo die regionale Dynamik im Infektionsgeschehen dies erfordert.“ Die Länder interpretierten dies als Lockerung der Regel, wonach sich maximal zwei Haushalte (mit beliebig vielen Mitgliedern) in der Öffentlichkeit treffen dürfen, berichtet „Bild“. Die Zahl der Haushalte soll demnach auf drei oder mehr erhöht werden, je nach Infektionsbelastung der Region.