Berlin – Die Zahl der Kundenbeschwerden bei Kreditinstituten hat einen Rekordstand erreicht. Das berichtet die Tageszeitung „Die Welt“ (Mittwochsausgabe) unter Verweis auf eine Umfrage bei den Verbänden der drei Bankengruppen. Im vergangenen Jahr gingen bei den Schlichtungsstellen der Sparkassen, Genossenschaftsbanken und privaten Geldinstituten insgesamt 13.556 Beschwerden unzufriedener Verbraucher ein.Damit erhöhte sich die Zahl um 33 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Gerade in den letzten Wochen des Jahres 2011 habe eine Flut von Beschwerden die Ombudsfrauen und -männer der Banken erreicht. Seit den 90er-Jahren haben Kunden die kostenlose Möglichkeit, sich an einen Schlichter zu wenden, wenn sie mit den Geschäftspraktiken ihrer Bank nicht einverstanden sind. Die größte prozentuale Steigerung des Unmuts mussten die Volks- und Raiffeisenbanken im Land registrieren, heißt es weiter. Dort habe sich die Zahl der an die Schlichter herangetragenen Streitfälle gegenüber 2010 um 65 Prozent auf 2860 erhöht. Bei den Sparkassen seien mit 2430 Fällen 25 Prozent mehr Beschwerden eingegangen. In absoluten Zahlen vorne blieben die privaten Institute: Dort nutzten 8266 Kunden (plus 27 Prozent) die außergerichtliche Möglichkeit, ihrem Ärger Luft zu machen. Unter dem Strich ging laut Zeitung bislang rund die Hälfte der von den Schlichtern zugelassenen Beschwerden aus dem Vorjahr zugunsten der Kunden aus. Bei privaten Banken seien es 66 Prozent gewesen, bei Genossenschaftsbanken 55 Prozent und bei den Sparkassen 26 Prozent. Der Großteil der Kundenbeschwerden entfiel nach Angaben der „Welt“ bei allen drei Bankengruppen auf das Wertpapiergeschäft. Bei den privaten Banken war dies sogar in mehr als der Hälfte der Fälle der Grund für den Ärger der Kunden. Die Zahlen im Kreditgeschäft, beim Zahlungsverkehr und der Kontoführung verharrten auf hohem Niveau. Einen Rückgang der Beschwerden, prozentual und absolut, habe es dagegen beim „Girokonto für Jedermann“ gegeben. „Allein im Dezember gingen knapp 3.000 Beschwerden bei unseren Ombudsleuten ein“, zitierte die Zeitung eine Sprecherin des Bundesverbandes deutscher Banken, der Interessenvertretung der privaten Finanzinstitute. Auch der Bundesverband der deutschen Volks- und Raiffeisenbanken (BVR) habe auf ein „stark vermehrtes Aufkommen zum Jahresende“ verwiesen. Viele Kunden hätten, häufig durch Anwälte vertreten, den Ombudsmann angerufen, um die Verjährung von Ansprüchen aus der Anlageberatung zu hemmen. Hintergrund ist, dass der Gesetzgeber Anfang 2002 eine Verjährungsfrist von zehn Jahren für alle Altfälle einführte. Dies galt in Zusammenhang mit dem Erwerb sogenannter Schrottimmobilien, aber auch bezüglich von der Bank verschwiegener Provisionen bei Fondsverkäufen in den 80er und 90er Jahren. Ansprüche aus solchen Altfällen verjährten am 31.12.2011. Durch die Beschwerde wurde die Verjährung gestoppt. [dts Nachrichtenagentur]
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