Budapest – Die vom ungarischen Premierminister Viktor Orbán eingeführte Verfassung verstößt in ihren Kernpunkten gegen demokratische Grundrechte. Zu diesem Schluss kommt ein bislang vertrauliches Rechtsgutachten der „Venedig-Kommission“ des Europarats, das dem „Spiegel“ vorliegt. Entscheidende Teile der Reform widersprächen nicht nur europäischen Standards, sie würden im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung auch das Recht auf einen fairen Prozess in Frage stellen, heißt es in dem Bericht.„Die Reform als Ganzes bedroht die Unabhängigkeit der Justiz“, so das Urteil. Scharfe Kritik üben die Autoren auch an dem neugeschaffenen ungarischen Landesrichteramt. Dessen im Dezember vom Parlament gewählte Leiterin hat das Recht, Richter zu ernennen, zu versetzen und zu entscheiden, welcher Richter welchen Fall bearbeiten darf. „In keinem anderen Mitgliedstaat des Europarats verfügt eine einzelne Person über solche Macht“, schreiben die Vertreter der Organisation, zu der 47 Staaten gehören. Die Führung des Landesrichteramts habe „weitgehenden Ermessensspielraum, der meistens nicht einer juristischen Kontrolle untersteht“. Sobald das Parlament in Budapest einen Leiter eingesetzt hat, besitze es keine Möglichkeit, diese zu kontrollieren. „Der Bericht ist besorgniserregend“, sagt der CDU-Europa-Abgeordnete Andreas Schwab. [dts Nachrichtenagentur]
Vorheriger ArtikelStudie belegt zu hohen Gehalt an Folsäure in Multivitaminsäften
Nächster Artikel In Bundesregierung droht neuer Streit um Vorratsdatenspeicherung
News Redaktion
Die unabhängige News-Redaktion filtert die Nachrichten des Tages, ordnet Hintergründe ein und verschafft wichtigen Themen die nötige Aufmerksamkeit. Wir arbeiten frei von Einflüssen Dritter – ohne Konzern-Beteiligung, Fördermittel und Kredite. - mehr
MEHR ZUM THEMA