Foto: Bodo Ramelow (Linke), Deutscher Bundestag / Trialon, über dts Nachrichtenagentur
Berlin – Das Bundesverfassungsgericht will nicht darüber urteilen, ob die Beobachtung des Linken-Politikers Bodo Ramelow durch den Verfassungsschutz im Einklang mit dem Grundgesetz steht. In dem Bescheid, der der Online-Ausgabe des Magazins „Stern“ vorliegt, heißt es, Ramelows Verfassungsbeschwerde werde nicht zur Entscheidung angenommen. Eine Begründung lieferte das Gericht nicht.Ramelow, Fraktionschef der Linken im Thüringer Landtag, ist über die Nicht-Befassung empört. „Das ist einfach Arbeitsverweigerung“, sagte Ramelow. „Das Gericht duldet damit einen Verfassungsbruch. Ob dieser stärker ist oder schwächer, hätte ich gerne prüfen lassen.“ Da das Bundesverfassungsgericht nicht entscheiden wolle, werde er sich an den Europäischen Gerichtshof wenden, kündigte Ramelow an. Dass er vom Verfassungsschutz beobachtet werde, schränke seine Arbeit als Landespolitiker ein. „Jeder Bürger, der mit mir zu tun hat, muss befürchten, auch in das Blickfeld des Verfassungsschutzes zu geraten.“ Dem Bescheid vorausgegangen war ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das im Juli 2010 die Observierung Ramelows für recht- und verhältnismäßig erklärt hatte. Das Bundesverwaltungsgericht hatte die Auffassung vertreten, Teile der Linkspartei würden sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung wenden. Ramelow hatte damals gesagt, Grundlage der Politik seiner Partei sei das Grundgesetz: „Alles andere ist barer Unsinn.“ Aufgrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts hatte Ramelow Verfassungsbeschwerde eingelegt. Beim Bundesverfassungsgericht anhängig ist seit 2007 noch eine Organklage der Linken-Bundestagsfraktion, die sich ebenfalls gegen die Beobachtung durch den Verfassungsschutz richtet. [dts Nachrichtenagentur]