Berlin – Der Verfassungsrechtler Hans Herbert von Arnim fordert eine Untersuchung, ob bei der Zahlung von Carsten Maschmeyer für die Anzeigenkampagne eines Christian-Wulff-Buches ein Verstoß gegen das Parteispendengesetz vorliegt. „Der Bundestagspräsident muss dies prüfen“, sagte von Arnim der Tageszeitung „Die Welt“. Der Jurist hält es für „wenig plausibel“, dass Wulff nichts von den Zahlungen gewusst habe.„Herr Wulff hat ein Vertrauensverhältnis zu Herrn Maschmeyer und dürfte das auch zum Verlag gehabt haben.“ In diesem Fall handele es sich um eine Parteispende, die „im Rechenschaftsbericht hätte veröffentlicht werden müssen“, mutmaßt von Arnim. „Falls die Zahlung von Herrn Maschmeyer in Kenntnis von und in Absprache mit dem damaligen niedersächsischen Parteivorsitzenden Wulff erfolgt ist, dann war das eine Aktion der Partei“, sagte von Arnim. „Sollte es sich herausstellen, dass es eine Parteispende war, muss die CDU den doppelten Betrag an den Bundestag abführen. Das wären knapp 85.000 Euro.“ [dts Nachrichtenagentur]
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