Berlin (dts Nachrichtenagentur) – In den meisten Bundesländern gibt es keine gesetzliche Corona-Testpflicht für Pflegekräfte im Krankenhaus. Dies geht aus einer Umfrage der „Welt“ bei den Gesundheitsministerien der Länder hervor. Demnach liegt es in der Verantwortung der Kliniken, ein angemessenes Testkonzept zu erstellen.
Dieses sieht vor, welche Beschäftigten wie oft getestet werden sollen – und ob es sich dabei um ein freiwilliges Angebot oder eine Verpflichtung handelt. Klinikmitarbeitern zufolge werden die Schnelltests oftmals privat zu Hause durchgeführt – ohne jegliche Kontrolle. Die Vorgaben für die Klinken weichen damit stark von den Regelungen für Alten- und Pflegeheime ab. Diese werden von den Bundesländern gesetzlich verpflichtet, ihre Beschäftigen mehrfach die Woche verbindlich testen zu lassen. Die Bundesländer rechtfertigen ihr Vorgehen mit dem Verweis auf die unterschiedlichen „Gefährungsgrade“ der Patienten je nach Bereich des Krankenhauses. Kliniken verfügten „über die erforderliche Sachkompetenz“, heißt es etwa aus dem Gesundheitsministerium in Nordrhein-Westfalen. Doch nicht jedes Bundesland lässt den Kliniken freie Hand. In Baden-Württemberg und Bremen etwa sind neuerdings alle nicht-geimpften Beschäftigten gesetzlich dazu verpflichtet, sich per Schnelltest zu testen – und das an jedem Arbeitstag. In Schleswig-Holstein soll ebenfalls das Personal mit regelmäßigem Patientenkontakt täglich getestet werden.