Bonn (dts Nachrichtenagentur) – Das Vorgehen Israels in Gaza ist nach Einschätzung des Bonner Völkerrechtlers Matthias Herdegen trotz vieler ziviler Opfer juristisch gerechtfertigt. Ein angegriffener Staat dürfe sich prinzipiell auch gegen einen Angreifer zur Wehr setzen, der Zivilisten als Schutzschilde benutze, sagte Herdegen dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. „Das Völkerrecht zwingt den Angegriffenen nicht dazu, seine Kampfhandlungen so zu beschränken, dass die Zahl der Opfer beim Angreifer nicht die Zahl der Getöteten im eigenen Land übersteigt“, sagte Herdegen.
„Eine solche Schranke würde das Recht auf Selbstverteidigung gerade gegenüber solchen Konfliktparteien aushöhlen, die Opfer unter der eigenen Bevölkerung zum Mittel ihres Kampfes machen.“ Herdegen hob vor, die von der Hamas betriebene Einrichtung von Waffenlagern unter Kliniken, Wohnhäusern und Schulen sei ein Kriegsverbrechen: „Schon in dieser Form der Vorbereitung auf einen Konflikt liegt ein eklatanter Verstoß gegen Regelungen des humanitären Völkerrechts.“ Ein Krankenhaus verliere in diesem Fall seinen absoluten völkerrechtlichen Schutz. Zwar seien Klinikeinrichtungen als solche weiterhin keine legitimen Ziele, „ein Vorrücken gegen ein in oder unter einer Klinik verborgenes Waffenlager oder eine Kommandozelle aber ist vom Völkerrecht gedeckt“, sagte Herdegen. „Israel muss es nicht hinnehmen, dass die Hamas sich dauerhaft auf verbotene Weise hinter wehrlosen Zivilisten verschanzt.“