Berlin – Die Chefs des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) sollen die Höhe ihrer Gehälter in Zukunft veröffentlichen müssen. Nach Informationen der „Rheinischen Post“ (Mittwochausgabe) wird eine entsprechende Gesetzesänderung noch in das Infektionsschutzgesetz eingebracht, das Mitte Juli in Kraft treten soll. 2012 müssten die MDK-Geschäftsführer in Bund und Ländern dann erstmals ihre Gehälter offen legen.„Beim MDK handelt es sich um beitragsfinanzierte Institutionen. Es ist nur konsequent, bei den Gehältern Transparenz herzustellen“, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jens Spahn (CDU). Er verwies darauf, dass auch die Chefs der gesetzlichen Krankenkassen ihre Gehälter veröffentlichen müssten. [dts Nachrichtenagentur]
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