Berlin – Das neue Telekommunikationsgesetz (TKG), das noch in diesem Jahr beschlossen werden soll, soll vor allem Verbraucherrechte im Mobilfunkbereich stärken. Das berichtet die „Bild“-Zeitung (Montagausgabe) unter Berufung auf ein TKG-Eckpunktepapier, das der Zeitung vorliegt und das noch 2011 Gesetz werden solle. Dieser Entwurf sehe unter anderem folgende Neuerungen vor: Warteschleifen bei Sonderrufnummern müssen künftig kostenlos sein, auch vom Mobiltelefon aus.Bei Umzug des Verbrauchers muss die Vertragslaufzeit zum BEispiel fürs Internet nicht eingehalten werden, wenn das Angebot am neuen Wohnort nicht besteht Bei einem Anbieterwechsel darf die Unterbrechung der Verbindung höchstens einen Kalendertag betragen. Bei „call by call“-Anrufen muss künftig der Preis der Verbindung angesagt werden. Auch bei Mobilfunkrechnungen kann dann einzelnen Rechnungsposten widersprochen werden, ohne dass der Anschluss gesperrt werden darf. Das gab es bisher nur beim Festnetz. Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) sagte der „Bild“-Zeitung: „Wir haben viele Verbesserungen erreicht, stärken die Rechte der Kunden und sorgen jetzt auch beim Mobilfunk für mehr Verbraucherschutz.“ [dts Nachrichtenagentur]
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