Berlin – Nicht erwerbsfähige Behinderte, die im Haushalt ihrer Eltern leben, können auch weiterhin nur mit verminderten staatlichen Hilfszahlungen rechnen. Trotz einer anders lautenden Vereinbarung im Rahmen der vor fünf Monaten verabschiedeten Hartz-IV-Reform sieht die Bundesregierung keine Veranlassung zu zügigen Nachbesserungen, berichtet die „Saarbrücker Zeitung“. Das Blatt beruft sich dabei auf eine Stellungnahme des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag.Seit der jüngsten Hartz-Reform erhalten Behinderte ab dem 25. Lebensjahr ohne eigenen Haushalt nur noch 80 Prozent des vollen Regelsatzes von 364 Euro. Das sind 291 Euro, also 73 Euro weniger. Nicht behinderte Hartz-IV-Empfänger über 25 Jahre, die noch bei ihren Eltern leben, bekommen dagegen weiter den vollen Satz gezahlt. [dts Nachrichtenagentur]
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