Das ACTA-Abkommen wird von Europäischen Gerichtshof auf die Verletzung von Grundrechten geprüft. Die Prüfung wurde von der Europäischen Kommission veranlasst.
Brüssel – Die EU-Kommission hat das umstrittene ACTA-Abkommen dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg zur Prüfung vorgelegt. Der EuGH könne die Gesetzmäßigkeit des Abkommens unabhängig überprüfen, sagte EU-Handelskommissar Karel De Gucht am Mittwoch in Brüssel. Im Zentrum stehe die Frage, ob das Abkommen in jeglicher Art mit den Grundrechten und Grundfreiheiten der Europäischen Union unvereinbar ist, so De Gucht.
Mithilfe von ACTA, einem multilateralen Abkommen, an dem die USA, die EU, Japan und mehrere weitere Länder beteiligt sind, sollen internationale Standards im Kampf gegen Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzungen etabliert werden.
Deutschland setzt Ratifizierung aus
Zuletzt hatte Deutschland neben anderen EU-Ländern eine Ratifizierung ausgesetzt. Kritiker befürchten den Gebrauch des Abkommens als Mittel zur Beschränkung der Freiheit im Internet und für Zensur. [dts Nachrichtenagentur]
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