Berlin (dts Nachrichtenagentur) – In Deutschland werden rund 16.000 ausreisepflichtige Ausländer mit ungeklärter Identität geduldet, die ihre Abschiebung durch fehlende oder falsche Angaben zu ihrer Herkunft verhindern. Das geht aus der Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Grünen-Abgeordneten Filiz Polat hervor, über welche die „Neue Osnabrücker Zeitung“ berichtet. Zum Stichtag 31. Januar 2021 hatten demnach genau 16.084 Personen seit August 2019 den Status einer sogenannten „Duldung light“ bekommen.
Die drei häufigsten Herkunftsländer der Betroffenen waren Nigeria (1.336 Personen), Indien (1.290) und Pakistan (1.164). Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte das Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht („Geordnete-Rückkehr-Gesetz“) initiiert, es wurde im August 2019 beschlossen und wird seit April 2020 angewendet. Die Bundesländer dürfen die Umsetzung selbst gestalten. Der Gesetzgeber möchte damit ausreisepflichtige Personen sanktionieren, die ihr Ausreisehindernis selbst zu vertreten haben. Polat, die auch Sprecherin für Migrationspolitik der Grünen-Bundestagsfraktion ist, kritisierte diese Zahlen und sagte der NOZ: „Mit der `Duldung light` hat die Bundesregierung bestimmte Geflüchtete zu Menschen dritter Klasse degradiert.“ Den Betroffenen werde die Beschäftigungserlaubnis entzogen, sie dürften nicht arbeiten, keine Ausbildung machen und erhielten Hilfeleistungen, die unterhalb des garantierten menschenwürdigen Existenzminimums lägen: „Die soziale und gesellschaftliche Prekarisierung dieser Menschen wird bewusst in Kauf genommen.“ Zudem hätten die Betroffenen eine Wohnsitzauflage. Polat kritisierte: „Das alles ist verfassungsrechtlich hoch problematisch. Die Duldung light gehört daher abgeschafft.“ Die Grünen halten die Regelungen, wer eine „Duldung light“ bekommt, für ausgesprochen schwammig. Die Auslegung sei daher allzu häufig von den einzelnen kommunalen Behörden oder den Bundesländern abhängig. „Das führt zu Rechtsunsicherheit und im schlimmsten Fall zu Willkür“, so Polat.