Frankfurt/Main – Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten VfL Wolfsburg wegen unsportlichem Verhalten in zwei Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro verurteilt. Das teilte der Verband in Frankfurt/Main mit. Im Meisterschaftsspiel der Bundesliga zwischen Werder Bremen und dem VfL Wolfsburg am 29. April 2011 in Bremen wurde beim Auflaufen vor Spielbeginn im Wolfsburger Zuschauerblock ein bengalisches Feuer gezündet.Im Meisterschaftsspiel der Bundesliga zwischen 1899 Hoffenheim und dem VfL Wolfsburg am 14. Mai 2011 in Sinsheim wurde vor dem Beginn der zweiten Halbzeit im Wolfsburger Zuschauerblock eine Rauchbombe gezündet. [dts Nachrichtenagentur]
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