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    Home»Nachrichten»Bericht: Aigner will Kosten des Verbraucherinformationsgesetzes abwälzen

    Bericht: Aigner will Kosten des Verbraucherinformationsgesetzes abwälzen » Nachrichten

    News RedaktionNews Redaktion24.01.11

    Ilse Aigner (CSU), (c) Deutscher Bundestag / H.J. Müller, über dts Nachrichtenagentur
    Foto: Ilse Aigner (CSU), (c) Deutscher Bundestag / H.J. Müller, über dts Nachrichtenagentur

    Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) will die Kosten für aufwändige Anfragen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Medienberichten zufolge verstärkt auf die Antragsteller abwälzen. Das gehe aus einem 36-seitigen Referentenentwurf ihres Ministeriums zur Novelle des Gesetzes hervor, der dem ARD-Politikmagazin "Report Mainz" vorliegt. Danach sollen Antragsteller bei Anfragen nach Rechtsverstößen, etwa von Lebensmittelproduzenten oder Händlern, grundsätzlich alle Kosten selbst tragen, wenn den Behörden dadurch ein Verwaltungsaufwand von mehr als 1.000 Euro entsteht.Bisher waren solche Anfragen kostenlos. Der nordrhein-westfälische Verbraucherschutzminister Johannes Remmel (Bündnis 90/ Die Grünen) kritisiert die geplante Regelung gegenüber "Report Mainz" als "schon ein Stück perfide". Er sagte: "Das ist der Versuch, durch die Hintertür die Verbraucherinnen und Verbraucher doch wieder aus der Tür hinauszudrängen, und genau das darf nicht passieren." Gerd Billen, Vorsitzender des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV) kündigte Widerstand gegen die Pläne an: "Wenn man jetzt sozusagen eine Kostengrenze einführt, dann sehe ich darin einen Versuch, die Informationsrechte zu beschneiden." Das Ministerium will mit den Plänen verhindern, dass umfangreiche Anfragen zu hohe Kosten verursachen. Im Begründungsteil des Referentenentwurfs heißt es: "Das hiermit verbundene erhebliche Kostenrisiko für die öffentlichen Haushalte und die Überwälzung von Recherchekosten auf den Steuerzahler ist angesichts des derzeitigen erheblichen Konsolidierungsbedarfs nicht dauerhaft hinnehmbar." Im Blick hat das Ministerium vor allem Anfragen "so genannter institutioneller Fragesteller", also beispielsweise von Verbraucherschutzverbänden oder Medien.

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