Berlin – Die Bundesländer können die Erprobung und Demonstration der dauerhaften unterirdischen CO2-Speicherung offenbar doch nicht pauschal verhindern. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, das dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegt. Demnach dürfte ein „kategorischer Ausschluss des gesamten Landesgebietes“ .„nicht möglich“ sein. Vielmehr sind „die im Einzelfall dafür und dagegen stehenden Belange bezogen auf bestimmte Gebiete abzuwägen und zu gewichten“. Die sogenannte „Länderklausel“ im Entwurf des umstrittenen CCS-Gesetzes, das erst nach langen Verhandlungen zwischen der Bundesregierung und den Landesregierungen von Niedersachsen und Schleswig-Holstein zustande kam, wäre damit unwirksam. [dts Nachrichtenagentur]
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