Foto: Flüchtling, über dts Nachrichtenagentur
Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Nur jede vierte Gewalttat gegen Flüchtlinge und ihre Unterkünfte wird eines Berichts des „Stern“ zufolge derzeit von deutschen Strafverfolgungsbehörden aufgeklärt. Wie ermittelte Täter schließlich verurteilt werden, ist demnach aber selbst dem Bundesjustizministerium nicht bekannt, denn es führt keine Statistik über den Ausgang von Verfahren wegen fremdenfeindlicher Straftaten. Zusammen mit der Amadeu Antonio Stiftung hat das Magazin die schwersten Fälle aus den Jahren 2013 und 2014 untersucht, in denen Flüchtlinge oder ihre Heime angegriffen wurden.
Für die Fälle von 2015 gibt es in der Regel noch keine Verhandlungstermine. Ausgewertet wurden sämtliche Körperverletzungen, Brandstiftungen und Sprengstoffanschläge: insgesamt 87 Übergriffe. Kriminologen und Ermittler wissen, dass solche Angriffe fast immer von mehreren Tätern begangen werden – im Durchschnitt sind sie zu dritt, schreibt der „Stern“. Bei den 87 Fällen müsse also von rund 260 Tätern ausgegangen werden. Von den 260 Tätern konnten dem Bericht zufolge 43 ermittelt werden. Davon seien 17 verurteilt worden, vor allem zu Bewährungs- oder Geldstrafen sowie Arbeitsauflagen. In Haft kamen davon insgesamt nur sechs, berichtet das Magazin weiter. Das entspricht zwei Prozent. Von 87 Fälle seien 41 ohne Ergebnis eingestellt worden. 17 Fälle seien nicht abgeschlossen, weil noch nach den Tätern gesucht werde. In 15 Fällen können die zuständigen Staatsanwaltschaften keine Auskunft geben – meist, weil die Akten unauffindbar sind. In 14 Fällen kam es zu Verurteilungen. Dass es gerade in diesem Kriminalitätsbereich Handlungsbedarf gibt, räumt Bundesjustizminister Heiko Maas im Gespräch mit dem „Stern“ ein: „Die statistische Erfassung politisch motivierter Straftaten muss besser werden.“