Karlsruhe (dts Nachrichtenagentur) – Das Ärztebewertungsportal Jameda muss die Daten einer Dermatologin aus Köln komplett löschen. In dem vorliegenden Fall sei die Speicherung der personenbezogenen Daten unzulässig gewesen, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag. In einem früheren Urteil zu einem anderen Fall hatten die Karlsruher Richter noch entschieden, dass eine Speicherung der personenbezogenen Daten mit einer Bewertung der Ärzte durch Patienten zulässig ist.
Jameda ist kein neutraler Informationsvermittler
Der vorliegende Fall unterscheide sich aber vom damaligen in einem entscheidenden Punkt, so der BGH: Das Portal habe die Stellung als „neutraler“ Informationsmittler verlassen, indem es für Werbung zahlende Ärzte begünstige. In den Vorinstanzen war die Klage der Kölner Ärztin noch abgewiesen worden.