Karlsruhe – Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Klauseln in alten Versicherungsverträgen für unwirksam erklärt. Das entschied der BGH am Mittwoch. Demnach könne sich die Versicherung in diesen Fällen nicht darauf berufen, dass der Kunde seine Vertragspflichten verletzt habe.Am 1. Januar 2008 ist das neue Versicherungsvertragsgesetz vom 23. November 2007 (VVG 2008) in Kraft getreten, wonach Versicherer ihre Allgemeinen Versicherungsbedingungen an das neue für ihre Kunden günstigere Recht anpassen mussten. Der Aufforderung sind jedoch nicht alle nachgegangen. Diese Unterlassung hatten Verbraucherschützer scharf kritisiert. [dts Nachrichtenagentur]
Vorheriger ArtikelCDU-Generalsekretär Gröhe: Brandanschläge sind dramatischer Weckruf
News Redaktion
Die unabhängige News-Redaktion filtert die Nachrichten des Tages, ordnet Hintergründe ein und verschafft wichtigen Themen die nötige Aufmerksamkeit. Wir arbeiten frei von Einflüssen Dritter – ohne Konzern-Beteiligung, Fördermittel und Kredite. - mehr
MEHR ZUM THEMA