Karlsruhe – Der Fall um den ehemaligen Rüstungslobbyisten Karlheinz Schreiber muss neu verhandelt werden. Das Urteil des Landgerichts Augsburg gegen den 77-Jährigen weise Rechtsfehler auf, stellte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe mit und verweist den Fall damit an das Landgericht zurück. Es müsse unter anderem geklärt werden, ob Schreiber zum Tatzeitraum, zwischen 1988 und 1993, seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland oder in Kanada hatte.Am 5. Mai 2010 war Schreiber zu einer Haftstrafe von acht Jahren wegen Steuerhinterziehung verurteilt worden. Das Gericht sah es damals als erwiesen an, dass er in den besagten Jahren umgerechnet 7,3 Millionen Euro an Tarnkonten und Scheinfirmen am Fiskus vorbeischleuste. Karlheinz Schreiber gilt zudem als eine der Schlüsselfiguren in der CDU-Spendenaffäre um Altbundeskanzler Helmut Kohl. [dts Nachrichtenagentur]
Vorheriger ArtikelAuftragseingang in der Industrie im Juli zurückgegangen
Nächster Artikel Zeitung: IKK zieht Antrag auf Fusion mit AOK vorerst zurück
News Redaktion
Die unabhängige News-Redaktion filtert die Nachrichten des Tages, ordnet Hintergründe ein und verschafft wichtigen Themen die nötige Aufmerksamkeit. Wir arbeiten frei von Einflüssen Dritter – ohne Konzern-Beteiligung, Fördermittel und Kredite. - mehr
MEHR ZUM THEMA