Berlin – 200 ehemalige Mitarbeiter der BKK für Heilberufe können sich Hoffnung auf Abfindungen machen. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf erklärte am Freitag die Kündigungen für unwirksam, wie BKK-Sprecher Ingo Balzer der „Rheinischen Post“ sagte. Die Betriebskrankenkasse war Ende 2011 wegen Unwirtschaftlichkeit geschlossen worden.Doch die Arbeitsverhältnisse endeten damit nicht automatisch, urteilte das Gericht. Die BKK hätte versuchen müssen, die Mitarbeiter bei einer anderen Kasse unterzubringen. Revision gegen das Urteil ist zugelassen. „Wenn auch das Bundesarbeitsgericht die Kündigungen für unwirksam erklärt, werden wir über Abfindungen sprechen müssen“, sagt Balzer. Laut ehemaligem Haustarif hätten die Mitarbeiter Anspruch auf bis zu fünf Monatsgehälter. [dts Nachrichtenagentur]
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