Foto: Generalbundesanwalt, über dts Nachrichtenagentur
Karlsruhe (dts Nachrichtenagentur) – Die Bundesanwaltschaft hält den wegen des Mordes an Walter Lübcke angeklagten Stephan E. für voll schuldfähig. Das geht aus der 322-seitigen Anklage gegen E. hervor, berichtet der „Spiegel“ in seiner neuen Ausgabe. Demnach wurde er in der Untersuchungshaft vom einem forensischen Psychiater begutachtet.
Anhaltspunkte für eine verminderte Schuldfähigkeit konnte der Sachverständige laut „Spiegel“ nicht erkennen. Der Bundesanwaltschaft zufolge liegen beim Tatverdächtigen die Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung vor. Der Angeschuldigte habe einen Hang zur Begehung schwerer Straftaten, heißt es in der Anklage. Neben dem Mord am Kasseler Regierungspräsidenten im Juni 2019 wird ihm ein Messerangriff auf einen Flüchtling im Januar 2016 vorgeworfen. Er bestreitet die Vorwürfe.