Karlsruhe – Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (BGH) hat die Persönlichkeitsrechte von Internetnutzern gestärkt. Das Gericht entschied, dass Betreiber von Internetseiten Beleidigungen auf ihren Blogs oder Foren verhindern müssen. Sollten Provider von Nutzern auf solche Fälle hingewiesen werden und sich die auf der Internetseite geäußerten Anschuldigungen nicht beweisen, so muss der Betreiber diese Einträge löschen.Die Regelung bezieht sich auch auf ausländische Provider, sofern die betriebenen Internetseiten in deutscher Sprache verfasst sind. Die Richter des BGH urteilten konkret in einem Fall, in dem ein namentlich erwähnter Unternehmer in einem Blog beschuldigt wurde, auf Firmenkosten einen Sexclub besucht zu haben. [dts Nachrichtenagentur]
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