Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Bundespolizei darf aus rechtlichen Gründen keine Elektroschocker einsetzen. Zu diesem Schluss kommt eine Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages, berichtet der „Spiegel“. Sogenannte Elektroimpulsgeräte wie die des US-Herstellers Taser führen zu Kontrollverlust durch Muskelkrämpfe und berührten daher das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit.
Ein solcher Eingriff bedürfe einer Rechtsgrundlage. Elektroschocker gehörten nicht zu den „dienstlich zugelassenen Hieb- und Schusswaffen“. Für deren Einsatz sei mithin eine Gesetzesänderung notwendig. In den USA ist es zu zahlreichen Todesfällen gekommen, in Deutschland testet unter anderem die Berliner Polizei solche Geräte.