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    Home»Nachrichten»Bundesregierung wirft Onlinehändler Temu Verbrauchertäuschung vor

    Bundesregierung wirft Onlinehändler Temu Verbrauchertäuschung vor » Nachrichten

    News RedaktionNews Redaktion01.04.24
    Junge Frauen mit Smartphone (Archiv), via dts Nachrichtenagentur
    Foto: Junge Frauen mit Smartphone (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

    Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Das für Verbraucherschutz zuständige Bundesumweltministerium von Ressortchefin Steffi Lemke (Grüne) übt scharfe Kritik am chinesischen Online-Händler Temu. Geschäftspraktiken wie die von Temu seien aus mehreren Gründen für Umwelt und Verbraucher "überaus problematisch", sagte eine Ministeriumssprecherin dem "Handelsblatt" (Dienstagsausgabe).

    Hintergrund ist eine Mängelliste des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV). Der VZBV wirft Temu etwa vor, sogenanntes Greenwashing zu betreiben. So würde das Unternehmen damit werben, dass sich der CO2-Fußabdruck verringere, wenn sich Käufer ihre Waren nicht nach Hause, sondern zu einer Abholstelle in ihrer Nähe liefern lassen. Dabei hätten die Produkte, meist aus China stammend, bis zur Zustellung bereits lange Wegstrecken zurückgelegt.

    Das Verbraucherministerium erklärte hierzu, wenn Kunden "fälschlicherweise vorgetäuscht wird, dass sie mit dem Kauf eines Produktes etwas für die Umwelt tun, ist das abzulehnen". Vielen Verbrauchern sei Umweltschutz wichtig. "Wenn sie aber regelmäßig feststellen, dass Produkte grün gewaschen werden, dann verunsichert sie das."

    Das Ministerium sieht die Entwicklungen im globalen Online-Handel generell "mit großer Sorge". Es bezieht sich dabei auf Presseberichte, wonach täglich Hunderttausende im Online-Handel bestellte Pakete mit dem Flugzeug von China nach Deutschland transportiert würden. "Enthalten seien auch Produkte, die gegen europäische Vorschriften verstießen und vom Zoll aufgrund des geringen Wertes in den Paketen nicht überprüft würden", sagte die Sprecherin und fügte hinzu: "Solche Geschäftspraktiken sind aus Umwelt- und Verbraucherschutzsicht abzulehnen."

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