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    Home»Nachrichten»DAK verzeichnet 2021 rund 42.000 Anträge auf Kinderkrankengeld

    DAK verzeichnet 2021 rund 42.000 Anträge auf Kinderkrankengeld » Nachrichten

    News RedaktionNews Redaktion13.04.21↻ 15.11.21
    DAK, über dts Nachrichtenagentur
    Foto: DAK, über dts Nachrichtenagentur

    Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Das von der Politik aufgebesserte Kinderkrankengeld wird von vielen Eltern nur zurückhaltend genutzt. Das berichtet die "Welt" (Mittwochausgabe) unter Berufung auf aktuelle Zahlen der DAK-Gesundheit. Zwischen 1. Januar und 11. April wurden demnach dort 68.000 Anträge auf Kinderkrankengeld gestellt, davon 42.000 pandemiebedingt.

    Im gleichen Zeitraum des Vorjahres hatten Eltern bei der DAK insgesamt 61.000 Anträge auf Kinderkrankengeld eingereicht. Das waren zwar 7.000 weniger als in diesem Jahr, doch damals war das Krankengeld noch nicht dafür gedacht, den Nachwuchs im Fall geschlossener Kitas und Schulen zu betreuen. Das ist erst seit den ersten Januartagen möglich. Laut DAK-Gesundheit ist auffällig, dass über 30.000 Versicherte, die einen Antrag wegen der Corona-Beschränkungen stellten, weiblich sind. In den ersten Monaten des Jahres nutzten zudem nur wenige Eltern die ihnen maximal zur Verfügung stehenden Kinderkrankentagen, berichtet die "Welt" weiter. Im ersten Quartal hatten rund 300 Eltern, die bei der DAK-Gesundheit versichert sind, ihr Tage-Kontingent ausgeschöpft. Das entspricht einem Anteil von 0,5 Prozent der Gesamtanträge. Im Rahmen der geplanten Änderung des Infektionsschutzgesetzes soll das Tage-Kontingent weiter aufgestockt werden. Statt 20 Tage stehen für dieses Jahr nun 30 Tage Kinderkrankengeld je Kind und Elternteil zur Verfügung. Alleinerziehende können 60 statt 40 Kinderkrankentage nutzen, egal, ob sie Voll- oder Teilzeit arbeiten. Der Gesamtanspruch pro Elternpaar und Alleinerziehendem erhöht sich unabhängig der Kinderzahl von 90 Tagen auf 130 Tage. Ihnen werden weiterhin 90 Prozent des Nettogehalts ersetzt, höchstens 112,88 Euro pro Tag. Der Bundestag muss der Gesetzesänderung noch zustimmen.

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